AGB
Gültigkeit
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Inkassofirma, Kunden, Schuldner und Betreibungsämter.
Definitionen
- Werktag“ bedeutet Montag bis Freitag der Woche. Dies gilt nicht an Feiertagen.
- Eine Minute gesprochener Text“ entspricht ca. 130 Wörtern
- „E-Mail-Adresse“ bezeichnet die offizielle E-Mail-Adresse des Auftragnehmers
- „Bezahlte Werbung“ bezeichnet den Einsatz von Tonträgern zu Werbezwecken in Massenmedien wie Radio, Film, Fernsehen, Internet (z. B. YouTube-Pre-Roll-Ads, Facebook-Sponsored-Posts, Instagram-Ad-Storys oder Bannerwerbung (Broadcast-Werbung). ), Point of Sale, im Geschäft (In-Store Broadcast), in einem Stadion oder als Sponsor („wird präsentiert von“). Unter bezahlter Werbung versteht man jede kostenpflichtige Darbietung eines Tonträgers, entweder alleine oder bereits in einen Werbespot integriert. Das bedeutet jede Leistung, die ein Kunde für Werbeplätze in den entsprechenden Medien bezahlt. Dies schliesst auch vorgeschaltete oder eingebettete Werbung auf Websites Dritter ein.
„Kunde“ kann ein Verbraucher oder ein Unternehmen sein. Ein Unternehmen ist ein einzelnes Unternehmen ohne seine Konzern-, Tochter- oder Muttergesellschaft oder andere verbundene Unternehmen.
„Grundgebühr“ bezeichnet die Grundvergütung des Auftragnehmers für die Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum.
„Gesamtvergütung“ beinhaltet die Vergütung inkl. Grundhonorar, Lizenzgebühren, Studioleistungen gem. §5 und Lieferzeitkosten.
Massgebend für den konkreten Inhalt des Auftrages und die Höhe der Vergütung ist die Auftragsbestätigung einschliesslich der Beschreibung der in § 5 genannten Leistungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer nimmt das Angebot des Auftraggebers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder telefonische Kontaktaufnahme. Wir Aufträge wird nicht gehaftet.
Der Auftragnehmer behält sich ausserdem ausdrücklich vor, Aufträge abzulehnen, deren Inhalt gegen geltendes Recht verstösst und/oder deren Inhalt pornographisch, gewaltverherrlichend, fremdenfeindlich oder sonst gegen die guten Sitten verstösst. Wird dem Auftragnehmer der Inhalt nach Vertragsschluss bekannt, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
Wir behalten uns vor sätmliche Aufträge jederzeit auch während eines Prozess zu Kündigen oder uns zurückzuziehen. DernAuftrageber (Kunde) Akzeptiert dies.
Roth Inkasso haftet nicht für missbräuchliche Ansprüche. Wir behalten uns das Recht vor, die Bearbeitung vergeblicher Forderungen einzustellen. Massnahmen nach dem Schuldbetreibungsgesetz werden ausschliesslich im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt. Diese Gebühren werden vom Kunden mit einem eventuellen Kreditrahmen verrechnet bzw. verrechnet.
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Eingereichte Forderungen werden am Ende des Monats bezahlt, in dem die Zahlung eingegangen ist. Roth Inkasso behält sich das Recht vor, eingehende Forderungen mit offenen Rechnungen zu verrechnen. Bei einer Teilzahlung erfolgt die Zahlung erst, wenn der gesamte Forderungsbetrag vollständig bezahlt wurde. Bei verspäteter Zahlung wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
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Die Überwachung von Verlustscheine ist kostenlos. Bei erfolgreicher Zahlung wird dem Kunden eine Provision in Höhe von Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Amtliche Kosten, die aufgrund vorhandener Schadensnachweise entstehen, trägt der Kunde selbst. Unsere Preise sind verbindlich und können sich jederzeit ändern.
Alle Inkassovorgänge, die zu vorläufigen oder endgültigen Schadennachweisen führen, werden in das Schadennachweisinkasso überführt. Kunden können ihre Betrauung jederzeit widerrufen, müssen jedoch die vorausbezahlten Gebühren und vom Schuldner anerkannten Verzugsschäden von uns bezahlen. Alle daraus entstehenden Kosten und Risiken trägt der Kunde.
Bei einer nicht erfolgreichen Forderungseinzuges sind vom Auftraggeber lediglich die Kosten der Ämter zu erstatten. Weitere Kosten sind in unseren Preise aufgeführt.
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Artikel 8 incasolution verrechnet ihre Kosten in Form von Verzugsschäden etc. Diese Verzugskosten gehen nur zu Lasten des Schuldners. Kunden müssen diese Gebühren nicht zurückzahlen.
§ 9 Die eingezogenen Zinsen und Mahnspesen werden vollständig an inkassolution abgetreten.
Art. 10 Der Kunde ist verpflichtet, die Direktzahlung des Schuldners unverzüglich (spätestens innerhalb von 10 Tagen) an inkassolution zu melden.
Artikel 11 Inkasolution ist berechtigt, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.
Artikel 12 Wenn inkassolution die Forderung erfolgreich eintreibt, braucht der Kunde keine Gebühren zu zahlen. Wird die Forderung nicht erfolgreich eingetrieben, werden dem Auftraggeber lediglich die Kosten der Kanzlei erstattet.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt werden, deren Wirkung den von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielen am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die vorstehenden Bestimmungen.
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